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Förderung von Mittagessen der Ganztagskinder.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Wissen
Rathausstraße 75 
57537 Wissen

Wissen, 11.03. 2026

Anfrage zur möglichen Förderung des Landes Rheinland-Pfalz für das Mittagessen – Aufstellung der bisherigen Anfragen und Antworten der ADD

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Hinblick auf eine mögliche Förderung durch das Land Rheinland-Pfalz bittet die SPD-Fraktion die Verbandsgemeindeverwaltung Wissen um die Zusammenstellung einer Übersicht der bislang erfolgten Anfragen an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) über die Anfrage bzw Antrag auf Förderung zum Mittagessen der Ganztagskinder.

Wir bitten hierbei insbesondere um eine Aufstellung, aus der

- das Datum der jeweiligen Anfrage,

- eine kurze Darstellung des Inhalts bzw. Anliegens der Anfrage, sowie

- die jeweilige Antwort bzw. Rückmeldung der ADD

hervorgehen.

Diese Übersicht dient der sachgerechten Vorbereitung eines möglichen Ratsbeschlusses  unter dem Tagesordnungspunkt 3 Festsetzung der Elternbeiträge und soll den Ratsmitgliedern eine transparente Grundlage für die weitere Beratung und Entscheidungsfindung bieten.

Seitens der ADD erfolgte im Zuge unserer Anfrage aus dem Ministerium eine Stellungnahme, in der eine mögliche Förderung grundsätzlich als Genehmigungswürdig dargestellt wurde. 

Ich möchte daraus nachfolgend zitieren:
"Bei der Mittagsverpflegung gibt das Land über das Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege (KiTaG) den Rahmen vor. Bleibt ein Kind über die Mittagszeit in der Kita, soll es dort auch etwas essen können. Dies ergibt sich auch auf der Grundlage des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII), nach dem bei einem durchgängigen siebenstündigen Betreuungsangebot die Frage der Mittagsverpflegung geklärt werden muss. Grundsätzlich ist die Kindertagesbetreuung aber eine Pflichtaufgabe der Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung. Welche Regelungen zur Mittagsverpflegung im Einzelnen getroffen werden, einschließlich der Kostenregelungen, ist auf kommunaler Ebene zu entscheiden.
Zu den Kosten der Träger, auch hier unterstützt das Land die Träger. Bereits mit dem alten KiTaG wurden externe Wirtschaftskräfte unter bestimmten Umständen anteilig vom Land gefördert. Zwar stand die Refinanzierung bei Einführung des (neuen) KiTaG zur Disposition. Dass die alte Förderpraxis auch unter dem „neuen“ KiTaG weitergeführt wird, wurde jedoch mit dem Rundschreiben des LSJV vom 09. April 2024 an die Kreisverwaltungen, Verwaltungen der kreisfreien Städte und Verwaltungen der kreisangehörigen Städte klargestellt. So ist es im Rahmen einer Verwaltungspraxis weiterhin zulässig, Kosten für sog. Fremdreinigungsfirmen und reine Cateringkräfte (d. h. Kräfte, die nicht dem Betrieb der Kita angehören und ihre Aufträge dort ohne Eingliederung in den Betrieb verrichten) auch gegenüber dem Land abzurechnen, obwohl die Kosten für die Dienstleistung eines Drittanbieters rein rechtlich gesehen nicht förderfähige Sachkosten sind.

Die Rechnungen der Fremdfirmen können aus diesem Grund nur zu einem gewissen Teil anerkannt werden, da auch sonstige Kosten (z. B. Verbrauchsmaterial, Overheadkosten) enthalten sind. Die Kosten für eine Essenslieferung über einen Caterer konnten und können unter den folgenden engen Vorgaben anerkannt werden:

Es müssen Kosten beim Träger entstehen. Dies ist nur dann der Fall, wenn der Träger für ein einzelnes Essen mehr an den Caterer zahlt als er den Eltern in Rechnung stellt.
Von den beim Träger verbleibenden Kosten (Differenz zwischen Ankauf und Verkauf mal Anzahl der Essen) kann der Personalkostenanteil als Personalkosten geltend gemacht werden.
Der Personalkostenanteil in diesem Betrag ist allerdings deutlich geringer (ca. 30 %), da in den Sachkosten hohe Anteile für Lebensmittel, Küchennutzung, Einkauf, Transport und Overheadkosten sowie zusätzlich ein Gewinn des Caterers enthalten sind.
Vor diesem Hintergrund ist zu konstatieren, dass die Erhöhung der Beiträge eine kommunale Entscheidung ist. Die Kommune hätte auch beim bisherigen Preis bleiben und Zusatzkosten übernehmen sowie im Rahmen der Abrechnung des Gesamtverwendungsnachweises Personalkosten geltend machen können. Eine anteilige Förderung für Catering ist weiterhin möglich.

Mit Blick auf Kinder aus Familien mit geringem Einkommen stellt Rheinland-Pfalz schon heute sicher, dass kein Kind aufgrund der Kosten vom Mittagessen in Schule und Kita ausgeschlossen wird. Die Schulträger vor Ort, zu deren Aufgaben die Bereitstellung der Mittagsverpflegung im Rahmen des Ganztagsschulangebotes gehört, gestalten Elternbeiträge sozialverträglich, indem sie zum Beispiel nur einen Teil der tatsächlichen Kosten auf die Eltern umlegen. Bei Familien, die bedürftig sind, werden die Elternbeiträge für die Mittagsverpflegung vollständig über das Bildungs- und Teilhabepaket übernommen.

Seit dem Jahr 2008 unterstützt die rheinland-pfälzische Landesregierung die Träger von Kitas sowie Ganztagsschulen zudem mit einem freiwilligen Sozialfonds, damit kein Kind infolge fehlender finanzieller Leistungsfähigkeit von einem Mittagessensangebot ausgeschlossen ist. Dafür stellt das Land den Trägern jährlich 250.000 Euro für Kita sowie 250.000 Euro für Schulen zur Verfügung. Kinder und Jugendliche können vom Sozialfonds profitieren, sofern sie keine Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung beziehen, aber dennoch unterhalb der Grenze der Lernmittelfreiheit liegen (so genannte „Härtefälle“)."


Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie die entsprechende Zusammenstellung zeitnah zur Verfügung stellen könnten.

Für Ihre Unterstützung bedanken wir uns im Voraus.

Mit freundlichen Grüßen

SPD-Fraktion im Verbandsgemeinderat Wissen

André Kraft

Neues Mitglied im Ortsverein

Auf unserem Infostand am 28.02.2026 begrüßte unser Vorsitzende Jürgen Linke  (2. v.R.) Antonio Parisi  3. v.R). als neues Mitglied.

Anwesend war auch unser Landtagskandidat Philip Schimkat. (2. v.L.)

Verkehrslenkung im Stadtzentrum Wissen sorgt für Staus – und Wirbel

Verkehrslenkung im Stadtzentrum Wissen sorgt für Staus – und Wirbel

Die neue Verkehrsführung in der Innenstadt sorgt für Verkehrsprobleme – und für heftige Debatten. Vertreter von Kommunalpolitik liefern sich einen offenen Schlagabtausch über Zuständigkeiten, Fehler und mögliche Lösungen. Am Donnerstag tagt der Stadtrat

Von Peter Seel   (Siegener Zeitung)

Verkehrschaos in der Wissener Innenstadt – allerdings fast mehr in der Lokalpolitik als auf den Straßen. Zu einer gar nicht mal sooo neuen Verkehrsleitführung im Bereich Rathausstraße nämlich sind einige Anträge, Vorschläge und Schreiben im Rathaus eingetrudelt. Und die werden am Donnerstag im Stadtrat Thema Nummer 1 sein.

Ausgangssituation: Seit Oktober müssen Autofahrer, die aus Richtung Hamm auf der Ortsdurchfahrt von Wissen in die Stadt kommen, wegen einer neuen Straßenführung an der Gabelung der Straßen „Im Kreuztal“ und „Am Biesen“ anstatt wie bisher weiter geradeaus auf „Im Kreuztal“ zu fahren, nun rechts abbiegen in „Am Biesem“.

Doch die damit erzielte Umwandlung der Rathausstraße in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich mit Tempo 20 hat zu neuen Problemen geführt: In Verbindung mit Einbuchtungen, die durch Stop-and-go zum Langsamfahren führen, kommt es in den Straßen drumrum zu Problemen im täglichen Verkehr, bis hin zu Staus und quer stehenden Lkw.

Die SPD-Fraktion lud deshalb die Presse ein. Doch wie’s aussieht, rennt sie damit offene Türen ein. Denn wie durch ein Wunder kommen zugleich ein Antrag der CDU zur Änderung der Lage sowie separat ein in dieselbe Richtung zielender Änderungsvorschlag von CDU-Bürgermeister Berno Neuhoff: seitenweise Fakten, Details, Vorschläge, kritische Anmerkungen. Was offenbar alle eint, ist der Wunsch, die Verkehrslage im Stadtkern zwischen besagter Gabelung und dem Bahnhof einerseits entspannter zu gestalten und andererseits einen fluffig-geschmeidigen Verkehrsfluss sicherzustellen. Ob das ohne Weiteres vereinbar ist, muss sich zeigen.

Die SPD jedenfalls wirft dem Bürgermeister vor, die neue Verkehrsführung entgegen vieler Bedenken und Ratschläge, etwa von der Verkehrskommission, durchgedrückt zu haben. SPD-Mann Jürgen Linke formuliert es so: „Autokratisch, wie unser Berno sein kann, hat er die jetzige Lösung einfach durchgesetzt.“

Dem stimmt André Kraft zu, SPD-Stadtratsmitglied sowie SPD-Sprecher im VG-Rat: „Der Stadtrat hat nie eine Entscheidung über die neue Verkehrsleitführung getroffen, sondern das Ganze wurde lediglich in der Wissener Verkehrskommission besprochen. Die wurde auf einmal einberufen, nachdem sie jahrelang nicht getagt hatte.“

Und genau die heutige Verkehrsführung, ergänzt Karl-Heinz Klein, der für die SPD in dieser Kommission sitzt, „die wollte in diesem Gremium keiner: Trotzdem wurde sie umgesetzt. Es war eine Hauruck-Aktion, die nichts gebracht hat.“ Einig sei man sich nur, dass sich etwas ändern muss. Neuhoff betont: „Die Fahrbahnverengungen wurden in der Kommission einstimmig beschlossen.“

Dabei ist das Ziel des Stadtchefs ebenso hehr wie nachvollziehbar: Er will, wie er auf Anfrage mitteilt, die tagtägliche Verkehrslawine aus der Stadt raushaben und die City somit für die Menschen lebenswerter machen. 60.000 Fahrzeuge im Monat fahren über die ehemalige, sehr breite Bundesstraße, und das meist zu schnell. „Hauptproblem bleibt“, erklärt Neuhoff, „dass der Durchgangsverkehr nicht die Geschäfte aufsucht, sondern die Rathausstraße und Buschkamp als Abkürzung nutzt, um bei der Eisdiele über die Ampel auf die Bundesstraße zu kommen. Wichtig ist aber, dass die Menschen zum Verweilen und Einkaufen kommen. Das stärkt den Handel.“

Jetzt schlägt Neuhoff für die Stadtratssitzung am Donnerstag, 5. Februar, selbst vor, dass die Fahrbahnverengung „Im Kreuztal“ bei der Firma Kölschbach verschwindet, „weil sie sich nicht bewährt und zudem zu starker Kritik in der Bevölkerung geführt hat“. Dafür steht Neuhoff auch mit Polizei und Verkehrsbehörden in Kontakt. Die SPD-Vertreter erzählen, immer wieder von Bürgern angesprochen worden zu sein. Zu hören sei gewesen: viel mehr Abgase und viel mehr Zweite-Reihe-Parker. Und Wissener Fahrlehrer kritisieren, dass „keine der bisherigen Maßnahmen auf einen Beschluss der Verkehrskommission zurückzuführen ist, sondern auf eigenständige Anordnungen des Bürgermeisters“. Durch die eingebauten Verengungen entstünden mehr Staus statt mehr Verkehrssicherheit, so die Fahrlehrer. Das Unfallrisiko steige weiter, weil Fahrrad- und E-Scooter-Fahrer animiert würden, sich an wartenden Pkws „vorbeizuquetschen“. Besser als die Inseln seien Aufpflasterungen oder Kölner Teller.

Kritik kommt auch von der Westerwaldbus GmbH: Verkehrsinseln und neue Straßenführung, heißt es, „stören den Busverkehr extrem bei Zufahrt und Abfahrt an der Grundschule Wissen. Aufgrund der dortigen Parksituation lässt die Straße bei Schulbeginn und -ende keinen Begegnungsverkehr mit Bus und Pkw zu.“

Während die SPD jetzt vor allem die Beseitigung der Inseln als „Verkehrshindernisse“ fordert – und damit bei Neuhoff offene Türen einrennt –, kommt die CDU mit einem neuen Vorschlag: Sie möchte einen „innerstädtischen Kreisverkehr“ prüfen lassen, der über die Straßen „Am Biesem“, Schulstraße und „Im Kreuztal“ führt.

Der ganze Komplex wird am Donnerstag, 5. Februar, im Stadtrat besprochen. Beginn ist um 18 Uhr im Foyer des Kulturwerks in der Walzwerkstraße. Die heutige Verkehrsführung, die wollte in der Verkehrskommission keiner. Trotzdem wurde sie umgesetzt. Karl-Heinz Klein Gremiumsmitglied, SPD