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Ausbaubeiträge in der Stadt Wissen

Zu dem wichtigem und viel diskutierten Thema der Straßenausbaubeiträgen in der Stadt Wissen haben wir an dieser Stelle Informationen und Beiträge in unterschiedlichen Formen zusammengestellt.

OFFENER BRIEF  des Herrn Georg Roezel vom 13.11.2019

 

 

Guten Tag, sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister, sehr geehrte Stadträtin, sehr geehrter Stadtrat,

 

 

die neueste Entwicklung um die Straßenausbaubeiträge möchte ich zum Anlass nehmen, um Ihnen zu schreiben. Ich weiß, um die Verantwortung Ihres Ehrenamtes, schätze ihr bürgerschaftliches Engagement und bewundere auch den Mut, den man haben muss, im Interesse der Allgemeinheit auch schon mal unpopuläre Entscheidungen zu treffen. Dabei wünsche ich mir ehrliches und authentisches Ringen um ein Ergebnis, um eine Lösung, mit der man innerlich völlig überein ist.

 

 

Was aktuell um die Straßenausbaubeiträge in Wissen passiert, macht mich fassungslos und verletzt mein Gerechtigkeitsempfinden. Es macht mich traurig und verstärkt das Gefühl der Ohnmacht. Und dann will man mir auch noch mit Pseudo-Bürgerbeteiligungsveranstaltungen das Gefühl vermitteln: „Wir haben ja alles getan. Was willst Du eigentlich?“ 

 

Zügig nach dem letzten Wahlsonntag legt der Stadtbürgermeister einen beispiellosen Sitzungsmarathon der Gremien zur Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge hin.

 

Mal mit nichtöffentlichen, mal mit öffentlichen Gremiensitzungen wird versucht, den ursprünglich wohl eher geräuschlos geplanten Systemwechsel abzuschließen und große Teile der Bevölkerung mit vollendeten Tatsachen zu konfrontieren. Weshalb diese Eile???

 

Seit Jahrzehnten gibt es ein Beitragsrecht mit Einmalbeiträgen, das von jedermann akzeptiert ist und von niemanden in Frage gestellt wurde.  Aber jetzt, auf der Zielgeraden des beginnenden Ausbaus der Rathausstraße, ist das auf einmal alles anders. Die Solidarität wird entdeckt. Eine Solidarität, die bei allen früheren Straßenausbaumaßnahmen offenbar nie eine Rolle spielte bzw. spielen musste. 

 

Um die Oma in der Hüttenstraße geht es dabei nun wirklich nicht. Es geht darum, auf Biegen und Brechen das wiederkehrende Beitragssystem schnellstmöglich in Kraft zu setzen, um dann mit den Ausschreibungen zum Ausbau der Rathausstraße zu beginnen. Argumentiert wird mit 6 Millionen Euro Zuschüssen, die 2022 verfallen sollen. Nur........um diese Millionen zu bekommen, braucht es keine neue Beitragssatzung, braucht es keinen Wechsel. Man hätte das schon lange auf den Weg bringen können. Weshalb hat man es nicht getan???

Wie sagte doch der noch amtierende Bürgermeister der Verbandsgemeinde Wissen, Herr Michael Wagener, bei seinem Besuch der KAB, angesprochen auf die Diskussion um die wiederkehrenden Beiträge: „Wenn eine Kommune mit dem Gedanken spiele, die Beitragsart zu wechseln, komme es auf den richtigen Zeitpunkt an.“ Ist jetzt wirklich der richtige Zeitpunkt???

 

Ich gehe mal davon aus, dass alle Informationen zu dem Thema veröffentlicht wurden und den Gremien bekannt sind. Transparenz und Bürgerbeteiligung ist ja auch zugesagt. Wenn aber das, was bis jetzt bekannt ist, alles ist, dann ist es unverantwortlich, den Stadtrat zu einer kurzfristigen Entscheidung zu drängen. Wenn man den Politikern glauben darf, gibt es bis dato keinen Textentwurf für die Satzung, es gibt keine Antworten auf elementare Einzelfragen und erst Recht gibt es keine annäherungsweisen Kosten- und Beitragsberechnungen, die zumindest einen Orientierungsrahmen geben. Ein Szenario, wie es denn sein könnte, wenn realistische Bedingungen angenommen werden. Es weiß eigentlich niemand, was auf die Bürgerinnen und Bürger zu kommt und trotzdem soll eine Entscheidung her. Wichtig scheint nur, das neue Satzungswerk im Austausch mit der Rechtsanwaltskanzlei so rechtssicher als möglich zu machen. Was soll man davon halten?

So kann kein Stadtrat sachgerecht und fundiert Entscheidungen treffen, die alle Bürgerinnen und Bürger über die nächsten Jahrzehnte belasten werden.  Wie sagte noch der Stadtbürgermeister und der CDU-Ortsvereinsvorsitzende in der Einwohnerversammlung zum Thema Rathausneubau: „Wir haben verstanden“ und in der gleichen Veranstaltung: „ Wir müssen uns ehrlicher machen!“

 

Ich appelliere an das Verantwortungsbewusstsein aller Beteiligten in den Wissener Gremien, machen Sie sich ehrlich und diesem Wahnsinn ein Ende. Steht Ihre Glaubwürdigkeit auf dem Spiel???

Es gibt bestimmt intelligente Lösungen, Gedankenansätze, die bislang noch nicht diskutiert worden sind, zukunftsorientierte Konzepte, die mit den Bürgern einvernehmlich entwickelt werden können. Dabei mache ich gerne mit. 

 

Freundliche Grüße

 

Georg Roezel

Fragenkatalog der SPD-Stadtratsfraktion an den Bürgermeister der Stadt Wissen

 

SPD-Fraktion                                                                57537 Wissen, den 15.10.2019

im Stadtrat Wissen                                                               

 

 

 

 

Herrn

Stadtbürgermeister

Berno Neuhoff

Platz des Wissener Jahrmarktes

57537 Wissen

 

 

 

 

Anfragen gemäß § 33 GemO-RLP

 

 

 

Sehr geehrter Herr Stadtbürgermeister Neuhoff,

 

wir bitte Sie, uns nachfolgende Fragen zu beantworten, die sich bei der Einwohnerversammlung stellten und nicht eindeutig beantwortet wurden.

 

  1. In Ihren Startausführungen berichteten Sie über die besonders maroden Straßen in der Stadt Wissen und dem aufgestauten Sanierungsaufwand von 38,75 Millionen Euro. Als Grund nannten Sie die Fehler in der Vergangenheit, weil der Straßenbau in Wissen massiv vernachlässigt wurde. (Quelle: AK-Kurier vom 23.08.2019 und eigene Aufzeichnungen)

 

  • Haben wir das so richtig verstanden?

 

 

  1. Der von Ihnen in der Einwohnerversammlung aufgeführte Sanierungsaufwand von 38,75 Millionen taucht auch näherungsweise in zahlreichen alten Sitzungsvorlagen auf.

 

Unter Berücksichtigung der Sitzungsvorlage und des Protokolls der Stadtratssitzung vom 30.01.2019 und der dort beschlossenen Zahlenwerte ergeben Modellberechnungen allerdings einen Investitionsaufwand von 51.193.300 € und einen beitragsfähigen Aufwand von 35.835.310 € bei 70 % Anliegeranteil. Kostenbeteiligungen der Anlieger an den Hausanschluss-Kosten sind dabei noch nicht berücksichtigt.

 

  • Wie kommt es zu dieser relativ hohen Abweichung?

 

  • Können Sie Angaben über den zurückliegenden Sanierungsaufwand (Gesamtsumme 2019) für die Straßen der Straßenausbauliste machen.

 

  • Können Sie Angaben über den aktuellen Ausbauaufwand (Gesamtsumme 2019) der Straßenausbauliste machen, unter Berücksichtigung der aktuellen Baukostenindizes?

 

  • Wir bitten Sie außerdem, die bisher veranschlagten Ausbau- und Sanierungskosten, den einzelnen Straßen der aktuellen Straßenausbauliste zuordnen. Gleichzeitig bitten wir um eine Aufstellung, welche beitragsfähigen Kosten bei den Ausbauten pro Straße, Stand 2019, im vorgeschlagenen Abrechnungsgebiet V entstehen.

 

Die Straßenflächen müssten der Verwaltung bekannt sein, die Straßenbaupreise 2018 hat Herr Henn ermittelt. Sie waren Teil von Sitzungsvorlagen und müssten eigentlich bei den Berechnungen des Rechtsanwaltsbüros Caspers & Mock zugrunde gelegen haben.

 

 

  1. In mehreren Passagen der Einwohnerversammlung wurde von Ihnen und von Herrn RA Schwenk als Ursache für die explodierenden Ausbaukosten auch die in den alten Stadtstraßen vorgefundenen und zu erwartenden hochbelasteten Schlacken genannt, deren Entsorgung sehr kostenaufwendig sei.

 

  • Haben wir Ihre Aussagen und die sie bestätigenden Aussagen des RA richtig verstanden?

 

 

  1. Da aus den Angebotsergebnissen der Eisenstraße und der Hüttenstraße eindeutige Kostenanteile zur Schlackenentsorgung herausgezogen werden können, bitten wir um Mitteilung der bei deren Ausbau entstehenden Kosten für die Schlackenentsorgung. Diese Angaben dürften auch aus anderen schon abgerechneten Straßenausbaumaßnahmen bekannt und leicht zu ermitteln sein.

 

 

  1. In der Einwohnerversammlung wurde von Ihnen und auch Herrn RA Schwenk mehrmals ausgeführt, dass bei einer Verschiebung der Ausbaubeitragserhebung bis nach den Landtagswahlen 2021 Bundes- und Landesförderungen in Höhe von rund 6 Millionen Euro verloren gehen.

 

  • Haben wir das so richtig verstanden?

 

  • Woher kommt die Steigerung der Fördersumme, wenn bisher von einer Summe von 4,98 Millionen € gesprochen und geschrieben wurde?

 

  • Welche konkreten Maßnahmen wurden und werden mit den bereits zugesagten und derzeit schon beantragten Fördergeldern abgerechnet und in der Zukunft finanziert und wie hoch ist der jeweilige verbleibende Stadtanteil?

 

  • Gibt es förderhemmende Auflagen in den Förderbescheiden?

 

  • Ist die Höhe der bereits zugesagten Fördermittel an eine unmittelbare Beitragserhebung durch Ausbaubeiträge gebunden?

 

  • Machen die Förderbescheide Vorgaben über die Art und den Umfang des Ausbaus der Rathausstraße. Wenn ja, welche?

 

  • In der Einwohnerversammlung wurde der Eindruck erweckt, dass es einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen Förderung und der Höhe der Ausbaubeiträge gibt. Besteht ein solcher Zusammenhang?

 

  • Welche Fördersummen wurden bisher ausgegeben und wofür?

 

 

 

  1. Sie und auch RA Schwenk haben in der Einwohnerversammlung mehrmals betont, dass die wiederkehrenden Beiträge immer erst nach Beendigung einer Maßnahme bezahlt werden müssten.

 

  • Haben wir Sie beide richtig verstanden?

 

  • Ist es richtig, dass sowohl bei einmaligen als auch bei wiederkehrenden Beiträgen Vorausleistungen auf die Ausbaubeiträge erhoben werden können?

 

  • Können wir Ihre Aussage, dass wiederkehrende Beiträge immer erst nach Beendigung einer Maßnahme anfallen würden, die Stadt also auf Vorausleitungsbescheide verzichtet, als rechtsverbindlich ansehen?

 

  1. Zwischen dem SPD-Ratsmitglied Schumacher und RA Schwenk kam es zu einer rechtlich gegenteiligen Sicht, dass mögliche wiederkehrend Ausbaubeiträge, solange die entsprechende Satzung Gültigkeit hat, bei Verkäufen von Grundstücken immer angegeben werden müssen, obwohl sie erst in Zukunft fällig werden. Herr RA Schwenk verneinte das.

 

  • Hat die Stadt Wissen inzwischen Kenntnis von entsprechenden Grundsatzurteilen erlangt?

 

 

  1. In der Einwohnerversammlung wurden teilweise gegensätzliche Hinweise zu den Abrechnungsgebieten und Schongebieten und deren Fristen gemacht.

 

  • Gibt es in der Stadt Wissen eine verbindliche Liste der Straßen, deren Anlieger in den letzten 20 Jahren Einmalbeiträge zur Erschließung und zum Ausbau bezahlt haben? Welche Straßen sind es, wann erfolgte ihre Widmung.

 

Die Aufstellung sollte auch den anderen Fraktionen zugeleitet werden.

 

  • Straßenausbauten, die über Ausgleichbeiträge abgerechnet wurden, gelten als Schongebiete. Welche gibt es in Wissen? Wie lange ist ihre konkrete Schonfrist?

 

  • Auch diese Aufstellung sollte den anderen Fraktionen zugeleitet werden.

 

  • Haben Sie von RA Schwenk Informationen dazu erhalten, wie sich die Berücksichtigung der Schongebiete auf die von ihm vorgelegten Kostenkalkulationen auswirken? Das ist wichtig, weil in der alten Powerpoint-Präsentation immer mit einer 2.200.000 qm großen beitragsfähigen Grundstücksfläche gerechnet wurde, in der neuen, bei der Einwohnerversammlung präsentierten jedoch mit der von 2000000 qm für das Abrechnungsgebiet V.

 

  • Sind die von RA Schwenk jetzt vorgestellten 2.000.000 qm beitragspflichtiger Grundstücksfläche im Abrechnungsgebiet V eine geschätzte Zahl, oder beruht sie auf konkreten und rechtssicheren Berechnungen?

 

 

  1. In der Einwohnerversammlung entgegneten Sie zu einem Vorschlag des SPD-Ratsmitgliedes Schumacher, die Entscheidung über die zusätzliche Einführung wiederkehrender Ausbaubeiträge bis nach der Landtagswahl 2021 in Rheinland-Pfalz zu verschieben, mit der Aussage: „Wenn wir jetzt nicht handeln, sind die zugesagten 6 Millionen Fördermittel weg, und überdies kommt uns der Landesrechnungshof ins Haus.“ (Quelle: RZ vom 23.08.2019)

 

  • Beruhen Ihre Aussagen auf rechtssicheren Erkenntnissen?

 

  • Welche Ihnen bekannten Rechtsgrundlagen bedingen einen Wegfall der Fördergelder und/oder eine Sonderprüfung durch den Landesrechnungshof durch die Verschiebung auf einen Einführungstermin der wiederkehrenden Beiträge nach den Landtagswahlen 2021, zumal die Stadt Wissen erst 2015 im Rahmen eines Beschlusses zum vereinfachten Sanierungsverfahren eine Satzung über die Erhebung einmaliger Ausbaubeiträge erlassen hat?

 

  • In dem von der Verwaltung der ADD vorgelegten Förderantrag vom 14.04.2015 für die Maßnahme „Aktives Stadtzentrum Wissen“ beliefen sich die Baukosten damals auf 5.336.380,60 €. Unter Berücksichtigung der aktuellen Baukostenindizes belaufen sich die Baukosten in der Maßnahme „Aktives Stadtzentrum Wissen“ 2019 bereits auf fast sieben Millionen €. Am 14.04.2015 wurden im Förderantrag KAG Einnahmen mit einem Bürgeranteil von 50 % in Höhe von 2.770.850 € gegengerechnet. Rechnet man den von der Kanzlei Caspers und Mock vorgebrachten Bürgeranateil von mindestens 70% bei wiederkehrenden Beiträgen, dann ergeben sich Ausbaubeitragskosten von fast 5 Millionen Euro. Ist das so richtig?

 

  • Im Förderantrag zur Maßnahme „Aktives Stadtzentrum Wissen“ vom 14.04.2015 sind Städtebaufördermittel des Landes und des Bundes in Höhe von 3.490.236,66 € vorgesehen. Wenn Sie in der Bürgerversammlung von verfallenden Fördermitteln in Höhe von 6 Millionen Euro sprechen, dann müssen wir davon ausgehen, dass das Land die Maßnahme „Aktives Stadtzentrum Wissen“ jetzt zu fast 100 % fördert.

 

  • Auf welche Förderbescheide beruhen diese von Ihnen genannte Fördersumme.

 

  • Sind damit die KAG-Einnahmen obsolet?

 

  • Wir verlangen Einsicht in die Förderbescheide der ADD, die Ihre Aussage belegen. Wir benötigen solche Informationen für die Anrufung des Rechnungshofes.

 

 

 

  1. In der Einwohnerversammlung vertrat Herr RA Schwenk die Auffassung, dass Gewerbegebiete nicht in Abrechnungseinheiten aufgenommen werden dürfen und rechtlich unabhängige Abrechnungseinheiten bilden müssten. Er verwies auf Bundesrecht. Uns sind solche Ausnahmen bisher nicht bekannt geworden.

 

  • Können Sie uns bitte mitteilen, auf welche Rechtsgrundlagen er sich in seiner Aussage berief?

 

 

  1. In dem den Ratsmitgliedern zugesandten Papier der Kanzlei Caspers und Mock schlug die Kanzlei einen Ablaufplan zur Einführung wiederkehrender Beiträge vor (Folie 53 und 54) vor.

 

  • Warum sind mit der Terminierung der Einwohnerversammlung davon abgewichen?

 

  • Haben Sie weitere Abweichungen vor?

 

 

  1. Sie haben in der Einwohnerversammlung mitgeteilt, dass die Stadt im Doppelhaushalt 2019/2020 in jedem Jahr 500.000 € in die Unterhaltung der Stadtstraßen investieren würde. Der Haushaltsplan gibt diese Unterhaltungsinvestitionen für konkrete Sanierungsmaßnahmen an Stadtstraßen nicht her. Der hohe Kostenaufwand des Bauhofes ist unspezifiziert.

 

  • Können Sie uns die entsprechenden Haushaltsstellen zeigen?

 

  • Können Sie uns die in den letzten Jahren erfolgten Straßenunterhaltungsmaßnahmen benennen?

 

  • Straßenreinigungskosten und Winterdienst gehören nicht zu den Unterhaltungsinvestitionen.

 

 

  1. In der Einwohnerversammlung sprachen Sie von 22.000.000 € Stadtschulden.

 

  • Ist das so richtig?

 

  • Warum wurden von Ihnen die zusätzlichen Verpflichtungen der Stadt aus Liquiditätskrediten in Höhe von 14.625.366,30 Ende 2020 nicht genannt? Auch sie gehören zu den Schulden.

 

  • Teilen Sie uns bitte mit, für welche konkreten Investitionsmaßnahmen die im Haushalt der Stadt Wissen aufgeführten Investitionskredite in der Vergangenheit jeweils aufgenommen und verwendet wurden.

 

  • Eine Nachfrage nach der Verwendung der Liquiditätskredite möchten wir Ihnen noch ersparen.

 

 

  1. Der Stadtrat von Wissen hat ein Sanierungsgebiet für den Bereich der Innenstadt als Satzung beschlossen, außerdem am 04.09.2019 die Erweiterung des Sanierungsgebietes. Die Grundstückseigentümer des Sanierungsgebietes haben von der Festlegung sowohl steuerliche Vorteile nach 7 h EStG als auch die Möglichkeit individueller Förderungen nach der Förderrichtlinie der Stadt Wissen.

 

  • Warum ist das jetzige Sanierungsgebiet nicht als eigenständiges Abrechnungsgebiet vorgesehen, zumal in allen Begründungen beim Wechsel zum vereinfachten Abrechnungsverfahren auf die Möglichkeit von Beiträgen nach KAG verwiesen wurde?

 

  • Warum werden die Anlieger des Sanierungsgebietes nicht zu gemeinsamen Anliegerbeiträgen für den Ausbau ihrer Stadtstraßen auf der „Prioritätenliste“ in diesem Gebiet herangezogen, wie im Förderantrag vom 14.04.2015 geplant.

 

  • Warum sollen Anlieger außerhalb des Sanierungsgebietes, deren großzügige Fördervorteile sie nicht genießen können, in Zukunft die wiederkehrende Ausbaubeiträge für das Sanierungsgebiet bezahlen, obwohl als Begründung für die Abänderung des Sanierungsverfahrens ausdrücklich die Möglichkeit zur Erhebung von Einmalbeiträgen nach dem KAG im Sanierungsgebiet genannt wurden?

 

  1. In der Straßenausbauliste gibt es Straßen, in denen zwar Baugenehmigungen erteilt wurden, die aber noch nie eine Erschließung erfahren haben. Sie sollen aber nach der vorliegenden Straßenausbauliste zu wiederkehrenden Ausbaubeiträgen herangezogen werden, mit wesentlich niedrigeren Beiträgen und von den Anliegern in den jeweiligen Abrechnungseinheiten bezahlt.

 

  • Teilen Sie uns bitte alle Stadtstraßen von Wissen mit, die bisher nicht erschlossen wurden, für die aber dennoch in den letzten 30 Jahren Baugenehmigungen für Lückengrundstücke erteilt, oder die um weitere Bauflächen erweitert wurden.

 

  • Ist Ihnen bekannt, dass der Kostenanteil bei Erschließungen für die Stadt nur bei 10% liegt und der Bürgeranteil bei 90%?

 

 

  1. Die Rathausstraße in Wissen ist u.a. mit ihren 4 Bauabschnitten im Tauschverfahren von einer gut ausgebauten Bundesstraße in eine Stadtstraße umgewandelt worden.

 

  • Wir bitten um Einsicht in die Tauschvereinbarungen und die darin getroffenen Vereinbarungen.

 

  • Es ist seit Jahren bekannt, dass sich große Teile der Bürgersteigflächen in der Rathausstraße in Privatbesitz befinden. Warum sind die Ankaufverhandlungen für die Flächen erst im Rahmen der Planungen des Rathausstraßenausbaus getätigt worden?

 

  • Warum wurden die Bürgersteige seit mehr als 20 Jahren von der Stadt Wissen nicht repariert?

 

 

Wir bitten um mündliche und schriftliche Beantwortung unserer Anfragen und danken Ihnen schon jetzt für Ihre Mühe.

 

Da die meisten unserer Fragen mit ja oder nein oder sehr kurz beantwortet werden können und umfangreiche und seitenlange Sitzungsvorlagen der Stadt zur Beantwortung vorliegen, dürfte unsere Anfrage keine besonderen Mühen machen.

Da die Grundsatzentscheidung zur Prüfung wiederkehrender Beiträge bereits 2015 angedacht wurde und zur deren Vorbereitung entsprechende Erhebungen und Berechnungen der Verwaltung notwendig waren, dürfte auch das eine Beantwortung sehr erleichtern.

 

Außerdem erleichtern unsere Fragen die Arbeit der Kanzlei Caspers und Mock und senken damit auch die Beratungskosten.

 

Wir bitten um rechtzeitige Beantwortung unserer Fragen, mindestens 2 Wochen bevor zu einer ersten Beratung über die Einführung wiederkehrender Beiträge in Fraktionen, Ausschüssen und im Stadtrat der Stadt Wissen eingeladen wird.

 

Nach Ihrer Ankündigung in der Einwohnerversammlung, müssen der Stadtrat und seine Ausschüsse auch noch intensiv über die grundsätzliche Entscheidung der Einführung wiederkehrender Beiträge, der Festlegung der Verschonungsgebiete, der Festlegung der Abrechnungseinheiten, den beitragsfähigen Anteil der Ausbaubeiträge, einer Beitragssatzung, usw. beraten und entsprechende Beschlüsse fassen.

 

Wir sind mit der seit dem 04.09.2019 praktizierten Form der Veröffentlichung von Anfragen an Rat und Presse sehr einverstanden.  Analog zu den Vorkommnissen am 04.09.2019 werden wir selbstverständlich die Öffentlichkeit und die Presse über diese Anfrage informieren.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Leserbrief in der Rhein-Zeitung vom 12.10.2019

In seinem Leserbrief vom  08.10.2019 nimmt Herr Dammann für sich in Anspruch, Missverständnisse zum Straßenausbau und deren Kostenabrechnung auszuräumen und nimmt dazu Bezug auf den Artikel  der RZ „Jürgen Linke führt nun den SPD-Ortsverein“.

So verweist er hinsichtlich der Aussage von Herrn Linke mit der gesamten Stadt als eine Abrechnungseinheit auf die Ausführungen des „Experten“ auf der Einwohnerversammlung. Wer sich über die Rechtsprechung zu diesem Thema etwas tiefer informiert, findet schnell entsprechende Urteile mit anderem Tenor (z.B. Bundesverfassungsgericht,  Erster Senat vom 25.06.2019) die besagen, dass ein Gemeinderat in Wahrnehmung seines Selbstverwaltungsrechts in einer Satzung regeln kann, dass das gesamte öffentliche Verkehrsnetz des Gemeindegebietes eine eigenständige öffentliche Einrichtung bildet. Eine Bahnlinie oder ein Fluss sind in diesem Zusammenhang nicht zwingend ein Hinderungsgrund.

Zum Thema Eisen- und Hüttenstraße bleibt nur die Feststellung, dass z.Zt. in einigen Straßen in Wissen (Köttinger Weg, Böhmerstraße) Kanalarbeiten incl. Hausanschlüsse stattfinden, ohne das anschließend eine komplette Straßensanierung erfolgt. Das mit einer ordentlichen Teerdecke immer ein fachgerechter Unterbau einer Straße einhergeht, versteht sich von selbst und müsse auch einen  ehemaligen Baudezernenten einleuchten. Die Belehrungen des Herr Dammann sind dahingehend irreführend und unredlich!

An den Aussagen von Jürgen Linke wird von Seiten des SPD-Ortsvereins festgehalten! 

 

Bernhard Klappert

E-Mail an uns

Betreff:: Straßenausbaubeiträge

Hallo, bezugnehmend auf die letzten Berichterstattungen in der Presse und auf der Einwohnerversammlung der Stadt Wissen möchte ich folgendes erwähnen. Grundsätzlich vertrete ich die Positionen der SPD in weiten Teilen, im Bereich der Stadt Wissen fällt mir dies allerdings schwer. Was die Ausbaubeiträge betrifft muss man sich doch fragen was solidarisch ist. Wenn ich Eigentümer eines Objektes an der Rathausstr wäre würde ich mich über Einmalbeiträge richtig ärgern. Ein großer Ausbau, hohe Kosten und den Nutzen erfahren alle Bürger. Das passt doch nicht zusammen. Natürlich haben Einmal-und wiederkehrende Beiträge ihr für und wider. Und klar wären alle froh wenn es gar keine Beiträge gäbe, aber das ist leider Wunschdenken. Was ich ihrerseits begrüße ist der Gedanke nur einer Abrechnungseinheit für Wissen. Alle zahlen gemeinsam, das fände ich persönlich gerecht. Ich wünsche Ihnen weiterhin viel Ehrgeiz und Motivation für die wichtige politische Tätigkeit

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Marco Reinscheid

E-Mail an uns                                     12.02.1019

Ich fürchte, ich habe da was nicht richtig verstanden. Die SPD/Grüne Fraktion beantragte eine vernünftige Resolution an die derzeitige Landesregierung zur Abschaffung der Ausbaubeiträge, die einer CDU-Resolution des Koblenzer Stadtrates sehr ähnlich ist und dort einstimmig angenommen wurde. Der informierte Bürger hätte nun erwartet, dass dieser Antrag auch in Wissen einstimmig beschlossen worden wäre.

Dem war aber nicht so. Die Wissener CDU Fraktion stimmte ein-stimmig dagegen, obwohl die CDU Landespartei gleichlautende Forderungen erhebt.

Ich vermutete einen Lesefehler, reinigte meine Brille und las den Artikel nochmal: kein Lesefehler. Dann überflog ich den darüberstehenden Bericht über die Stadtratssitzung ein zweites Mal und entdeckte den wahren Grund.

Der Stadtbürgermeister Neuhoff hat vor, die ehrgeizige und bombastische Sanierung der Rathausstraße nicht nur auf wenige Anlieger der Rathausstraße um-zulegen, sondern auf alle Grundstücksbesitzer einer vorher festgelegten Abrechnungseinheit über wiederkehrende Beiträge. Der Leser muss folgendes wissen. Bei Ausbaubeiträgen, also Einmalbeiträgen, muss der Grundstücksbesitzer, der an der Ausbaustraße liegt, den Vorteil bezahlen, den er vom Ausbau hat. Die Höhe der Beiträge orientiert sich an dem vom Stadtrat fest-gelegten Stadtanteil. Übernimmt die Stadt 55% der Kosten, dann tragen die Anlieger 45%. Es sind aber auch andere Prozentsätze möglich.

Alle Zuschüsse, die vielleicht von Bund, Land oder Europa gewährt werden, senken nur den Stadtanteil, der zahlende Anlieger hat nichts davon.

Bei wiederkehrenden Beiträgen ist die Abrechnung anders. Hier werden Gebiete vom Stadtrat fest-gelegt. Werden nun Straßen in diesen Gebieten ausgebaut, dann zahlen alle Grundstücksbesitzer dieser „Abrechnungseinheit“, ob sie an der ausgebauten Straße wohnen oder nicht. Man nennt so etwas „Kostensozialisierung“.

In der Ratssitzung hat der Stadtbürgermeister angedeutet, dass er sich fünf Abrechnungsgebiete vor-stellen kann, eines könnte „Kernbereich inklusive Schönstein und Köttingerhöhe“ sein. Jeder Eigentümer in diesem Gebiet würde also für die Sanierung der Rathausstraße mitbezahlen. Sollte die marode Straße „Auf dem Steimel“ ausgebaut werden, dann bezahlen auch die Eigentümer der Rathausstraße wieder mit.

Nicht die Einführung wiederkehrender Beiträge sollte das Ziel sein, sondern die Abschaffung kommunaler Ausbaubeiträge! Tut mir leid, CDU, mal wieder gepennt!

 

Dietmar Schumacher,

Bürger der Stadt Wissen

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